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von Christoph Römer am 09.10.07

Das soll aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Giesela Piltz hervorgehen. Demnach setzte der Zollfahndungsdienst des Bundeslandes Bayern bereits in zwei Fällen auf diese Überwachungstechnologie., wie Silicon.de berichtet.
Seitens des BKA wurde jedoch bereits abgewiegelt und so titelt heise.de:
LKA Bayern bestreitet Trojaner-Einsatz beim VoIP-Abhören
Im Artikel wird dieser Verzicht auf Abhören folgendermaßen begründet:
"Das würde technisch keinen Sinn machen", erklärte ein Sprecher der Behörde gegenüber tagesschau.de. Gleichzeitig räumte er aber ein, dass das LKA via Voice over IP (VoIP) geführte Gespräche weniger als zehn Mal belauscht habe. Dies sei "nur in Fällen schwerster Straftaten und mit richterlicher Genehmigung" erfolgt. Die Datenpakete seien dabei auf dem Weg zwischen den Kommunikationspartnern abgefangen worden.
Mag sein, dass in diesem Fall nicht abgehört wurde, doch bleibt uns das Thema garantiert erhalten. Denn schließlich geht es um nicht mehr und nicht weniger als die ewigjunge abwägung zwischen Privatsphäre und Sicherheitsinteressen, die bei so ziemlich jeder neuen Technologie durchgeführt wird.
Permalink: LKA Bayern: Spionage bei VoIP-Gesprächen?
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Wong
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